- Erbfähigkeit
- Ẹrb|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 = Erbberechtigung
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Ẹrb|fä|hig|keit, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Fähigkeit, 2↑Erbe zu werden od. sonstige Zuwendungen eines Verstorbenen zu erwerben.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Erbfähigkeit — bedeutet die Fähigkeit, Erbe werden zu können. Erben können zunächst nur natürliche oder juristische Personen sein. Ein Erbrecht von Tieren ist dem deutschen Erbrecht unbekannt, da Tiere zwar rechtlich nicht zu den Sachen zählen, das BGB aber die … Deutsch Wikipedia
Erbfähigkeit — Erbfähigkeit, die Fähigkeit, zu einer Erbschaft berufen zu werden. Während das römische und ältere deutsche Recht Erbunfähige kannte (Sklaven, Zwerge, Aussätzige), sind gegenwärtig alle Menschen erbfähig, sofern sie nur zur Zeit des Todes des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Erbfähigkeit, Erbfolge — Erbfähigkeit, Erbfolge, s. Erbrecht … Herders Conversations-Lexikon
Erbfähigkeit — Fähigkeit, ⇡ Erbe zu werden oder sonst Zuwendungen von Todes wegen zu erhalten. E. besitzt jeder Mensch, auch der zz. des Erbfalls lediglich erzeugte (nasciturus), wenn er lebend zur Welt kommt (§ 1923 BGB); erbfähig sind auch juristische… … Lexikon der Economics
Erbrecht — (Rechtsw.), 1) im objectiven Sinne der Inbegriff der gesetzlichen Vorschriften über die Succession in das Vermögen eines Verstorbenen, über die Erwerbung, den Verlust u. die Vertheilung von Erbschaft (Jus hereditarium); 2) im subjectiven Sinne… … Pierer's Universal-Lexikon
Beschränkt geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsfähig — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Geschäftsunfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Zeichnungsfähigkeit — Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, zum Beispiel Verträge zu schließen. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in Deutschland 1.1 Kinder unter 7 Jahren 1.1.1 Geschäftsunfähigkeit 1.2 Minderjä … Deutsch Wikipedia
Senatus consultum — (abbrev. S. C.), gültiger Beschluß des Römischen Senats über Gegenstände der Gesetzgebung u. bleibende Einrichtungen, s.u. Senat S. 834 f. Mehre Senatsconsulte haben sich erhalten, so aus der Zeit der Republik als S. C. de Bacchanalibus vom Jahr… … Pierer's Universal-Lexikon